Versicherungen | 29. August 2016
Reisezeit: So schützen sich Hundehalter richtig
Die Zahl der Hundehalter in Deutschland ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Das zumindest lassen neuere Studien vermuten. Immer mehr Haushalte legen sich einen Vierbeiner zu, der schnell zum geliebten Familienmitglied wird. Doch was passiert eigentlich, wenn die schönsten Wochen des Jahres anstehen und die nächste Reise ins In- und Ausland geplant ist?
Hundehalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Tier für einige Tage in die Obhut eines anderen Menschen zu geben oder den Vierbeiner auf Reisen mitzunehmen. Auf den benötigten Versicherungsschutz wirkt sich das unterschiedlich aus. Was eine Hundehaftpflichtversicherung alles leistet, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtversicherung-leistungen/
Gelegentliches Hüten ist abgesichert
Wer das Tier des Nachbarn, des Freundes oder der Eltern von Zeit zu Zeit in seine Obhut nimmt, weil diese auf Reisen sind, benötigt dafür meist keine besondere Absicherung. In der Regel ist dieses sogenannte „gelegentliche Hüten“ von fremden Hunden in einer guten Privathaftpflichtversicherung ein fester Bestandteil des Versicherungsschutzes. Trotzdem sollte man sich zuvor informieren, welche Regelungen die eigene Privathaftpflicht vorsieht. Wenn man einen Schutz beim gelegentlichen Hüten genießt, wären Schadensersatzforderungen von geschädigten Dritten versichert.
Das heißt, sofern beim Spielen oder Spazierengehen mit dem Tier etwas passiert, weil sich der Vierbeiner von der Leine reißt, weil er einen Fußgänger oder Fahrradfahrer erschreckt oder weil er sogar einen Verkehrsunfall verursacht, wäre der Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Gewerblich Tätige müssen sich schützen
Etwas anders sieht es aus, wenn man sich gewerblich um die Betreuung von Hunden kümmert, weil der Hundehalter gerade abwesend ist. Wer für die Versorgung des Tieres Geld verlangt und regelmäßig Tiere zu betreuen hat, muss sich mit einer Hundehalterhaftpflicht schützen.
Die Privathaftpflicht sieht hier in der Regel keinen Schutz vor, weil das Maß der Betreuung dann über die private Hilfe unter Freunden und Bekannten hinausgeht und weil dafür auch Geld bezahlt wird.
Diese Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Versorgung der Tiere sollten Hundehalter kennen, um bei Bedarf nach einer vorhandenen Absicherung zu fragen.
Hundehaftpflicht gilt auf Reisen
Wer sein Tier nicht in die Obhut eines anderen Halters geben will, nimmt es vielleicht auf Reisen mit. Im Flugzeug kann man kleine Hunde sogar in der Kabine befördern, solange sie ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten. Ist das Tier größer und schwerer, wird es im Frachtraum untergebracht. Die großen Fluggesellschaften sind auf den Tiertransport vorbereitet und führen diesen professionell durch. Sie unterliegen bei ihren Beförderungsbedingungen der Kontrolle der Behörden, so dass es dem Tier an nichts fehlen dürfte. Wichtig ist allerdings, dass der Käfig, in dem der Vierbeiner im Frachtraum transportiert wird, ausreichend groß bemessen ist.
Nimmt man das Tier im Auto mit, ist man natürlich selbst für die Versorgung und die Transportbedingungen verantwortlich. Trotzdem gilt, dass Fahrten mit dem Auto kein Problem sein sollten. Viele Hunde reisen außerordentlich gern und schauen unterwegs mit Begeisterung aus dem Fenster. Nimmt man das Tier ins In- und Ausland auf Reisen mit, lohnt sich ein Blick in die Tarifbedingungen.
Ein hochwertiger Tarif sollte einen Schutz im In- und Ausland vorsehen, so dass der Hundehalter auch dann versichert ist, wenn der Vierbeiner unterwegs einen Schaden mit Schadenersatzforderungen verursacht.
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