Versicherungen | 21. November 2016
KFZ-Versicherung – Wichtige Informationen für den Abschluss
Die Bezeichnung „Kfz-Versicherung” umschließt unterschiedliche Einzelversicherungen. Zu den wichtigsten Absicherungen gehören:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrerschutzversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Schutzbrief
- Verkehrsrechtschutzversicherung
In der Vergangenheit wurde des Öfteren der Abschluss der Insassenunfallversicherung empfohlen. Wie unter anderem Stiftung Warentest bestätigte, ist die Insassenunfallversicherung nicht mehr erforderlich, da die Risiken durch andere Versicherungen, beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Basisschutz für Fahrzeughalter
Der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen, müssen Sie der Zulassungsstelle nachweisen, dass die Deckungszusage einer Versicherungsgesellschaft existiert.
Haben Sie sich für eine Versicherung entschieden, so erhalten Sie eine eVB-Nummer, durch welche Sie automatisch Versicherungsschutz besitzt. Auf der Zulassungsstelle müssen Sie diese Nummer angeben. Um alle Vertragsdetails zu fixieren, schließen Sie zudem den Vertrag mit der Versicherung schriftlich ab.
Sie haben hierfür unterschiedliche Möglichkeiten:
- Der Antrag wird online gestellt und die Versicherung sendet Ihnen die Unterlagen postalisch zu.
- Sie suchen einen Versicherungsvertreter der Niederlassungen auf und schließen den Vertrag direkt ab.
Tipp: Im Online-Bereich haben Sie die Möglichkeit, unkompliziert einen Versicherungsvergleich vorzunehmen. Sie geben in die Suchmaske die geforderten Informationen an (u.a. Angaben zum Fahrzeughalter, den Fahrzeugfahrern und dem Fahrzeugmodell) und erhalten eine Übersicht der Versicherungsangebote.
Zusätzliche Versicherungen erhöhen den Schutz
Die Teilkaskoversicherung ergänzt die Haftpflichtversicherung. Sie tritt unter anderem bei Schäden durch Brand, Diebstahl oder Marderbiss ein. Fahrzeugbesitzer erhalten somit eine Entschädigung, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug auftreten. Der Abschluss ist freiwillig, kann jedoch vor großen finanziellen Verlusten bewahren. Wird bei einem Zusammenstoß mit Haarwild das Fahrzeug beschädigt oder erleidet einen Totalschaden, so ersetzt die Versicherung bei vorliegen einer gültigen Teilkasko-Versicherung die Reparaturkosten beziehungsweise den Fahrzeugwert.
Die Vollkaskoversicherung bietet einen noch umfangreicheren Versicherungsschutz, da unter anderem selbst verursachte Unfälle abgedeckt sind. Der Schutzbrief umfasst je nach Versicherung die Übernahme von Abschleppkosten oder Rücktransporten.
Die Fahrerschutz-Versicherung ist für selbstverschuldete Unfälle wichtig und sollte daher ebenfalls abgeschlossen werden.
Bezüglich der Verkehrs-Rechtschutzversicherung müssen Sie überprüfen, ob bereits eine Abdeckung durch die private Rechtschutzversicherung besteht. Es handelt sich meistens um einen Sonderbaustein, der hinzugebucht werden kann.
Neben der Teilkaskoversicherung, der Vollkaskoversicherung, der Fahrerschutzversicherung etc. gibt es viele weitere Details, die man individuell beachten sollte. Weitere Details, Beispiele und mehr Informationen zu KFZ-Versicherung findet man im Internet, oder aber direkt beim persönlichen Versicherungsmakler.
Wie gestalte ich den Versicherungswechsel?
Die Kündigung der bestehenden Versicherung ist in folgenden Fällen möglich:
1. Sie haben das Fahrzeug verkauft.
Durch die Veräußerung des versicherten Gegenstandes kann die Versicherung fristlos gekündigt werden. Sie können aber auch den Versicherungsvertrag weiter laufen lassen und auf das neue Fahrzeug umschreiben lassen. Der Beitrag kann sich dadurch ändern.
2. Sie kündigen zum Vertragsende.
In der Regel können Versicherte die KFZ-Versicherung zum 31. Dezember kündigen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Beachten Sie jedoch die genauen Vertragsbedingungen, um alle Fristen einzuhalten.
3. Sie nutzen ein Sonderkündigungsrecht.
Möchte die Versicherung die Beiträge erhöhen, können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Beitragserhöhung darf jedoch nicht aufgrund eines Unfallschadens und der damit verbundenen Verschlechterung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt sein.
Bevor man seinen Versicherer wechselt, sollte man sich natürlich auch über seinen gewünschten neuen Versicherer informieren. In einem früheren Beitrag berichteten wir bereits über die kundenfreundlichsten KFZ-Versicherungsanbieter.