Versicherungen | 24. Mai 2015
Hausratversicherung: Altverträge überprüfen
Mehr als 400 Einbrüche pro Tag hat es der Kriminalstatistik zufolge 2013 in Deutschland gegeben. Viele Betroffene verlassen sich dann auf ihre Hausratversicherung. Denn sie kommt für Schäden bei Einbruchsdiebstahl auf.
Für manche Versicherte gibt es jedoch ein böses Erwachen, wenn der Versicherer aufgrund einer zu niedrigen Versicherungssumme nicht für den gesamten Schaden zahlt.
Umfassende Leistungen der Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung bietet umfassende Leistungen bei vergleichsweise geringen Kosten. Gerät der Hausrat etwa durch Leitungswasser, Brand oder Diebstahl in Mitleidenschaft, ersetzt der Versicherer die entstandenen Kosten. Entwendete Fernseher und Laptops werden dann genauso erstattet wie Möbel und andere sogenannte bewegliche Objekte, die beispielsweise durch ein Feuer Schaden genommen haben.
Auch Schmuck bzw. Wertgegenstände sind abgesichert. Besonders nach einem Einbruch sind Versicherte daher froh, vorgesorgt und sich abgesichert zu haben.
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Altverträge meist mit schlechteren Bedingungen
Doch trotz Versicherungsschutz können böse Überraschungen drohen. Denn besonders Altverträge haben teilweise Bedingungen, die heute längst überholt sind. Während Wertsachen früher beispielsweise nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert waren, sind es nun in der Regel 40 Prozent.
Auch in anderen Bereichen wurden die Vertragsbedingungen nachgebessert, sodass ein aktueller Anbietervergleich wie auf hausratversicherung.de zum Aktualisieren des Versicherungsschutzes lohnen kann. Ein Tarifvergleich zeigt zudem, welche Anbieter es außerdem noch gibt und wie die Versicherungsbeiträge bei ihnen ausfallen.
Vorsicht bei Unterversicherung
Generell sollten Versicherte darauf achten, nicht unterversichert zu sein. Dies passiert häufig dann, wenn der Hausrat mit den Jahren erneuert wird. Dabei wird beispielsweise eine alte Couch oder ein Fernseher mit einem neueren und gleichzeitig besseren Modell ausgetauscht. Der neue Hausrat ist dann im Vergleich zum alten mehr wert.
Wird von Zeit zu Zeit nicht überprüft, wie hoch der Wert des Besitzes derzeit ist und ob dieser mit der Versicherungssumme übereinstimmt, laufen Kunden Gefahr unterversichert zu sein. Ist die Versicherungssumme beispielsweise nur halb so hoch wie der tatsächliche Wert des Hausrats, erstattet die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall nur 50 Prozent des entstandenen Schadens.
Wer jedoch mit seinem Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen. Auch bei Unterversicherung zahlt der Anbieter dann die volle Erstattungssumme.
Studenten über Eltern abgesichert?
Junge Menschen sehen manchmal von einer Hausratversicherung ab, da sie der Meinung sind, ihr Besitz ist nur wenig wert. Doch auch sie sollten über den günstigen Schutz nachdenken. Denn wer beispielsweise nach einem Brand alles verloren hat, ist froh über jede Starthilfe. Zwar unterscheiden sich die Prämien je nach Wohnort und anderen Faktoren.
Doch das Eigentum lässt sich schon ab zwei Euro pro Monat absichern. Studenten sollten jedoch vorher überprüfen, ob sie gegebenenfalls über die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung ihrer Eltern geschützt sind. Der beschädigte Hausrat des studierenden Nachwuchses ist dann meist mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Eigene Versicherung fürs Rad oder Schutz über Hausratversicherung?
Nicht nur der Hausrat im Haus bzw. in der Wohnung ist versichert. Die Hausratversicherung kann auch den Diebstahl des Fahrrads abdecken. In den meisten Fällen beschränkt sich der Schutz jedoch nur auf den Fall, wenn das abgeschlossene Fahrrad aus dem ebenfalls verriegelten Keller entwendet wurde.
Doch manche Versicherer bieten hier Extraleistungen. So gibt es solche, die die Kosten für den Drahtesel auch dann erstatten, wenn er von der Straße geklaut wurde. Allerdings sollten hier die Versicherungsbedingungen beachtet werden. Oftmals haben Versicherte keine Chance auf die Versicherungsleistung, wenn der Diebstahl in der Nacht, das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, stattgefunden hat.