Freizeit | 27. Mai 2021
E Scooter im Straßenverkehr
Vor einigen Jahren wurde das Stadtbild von Kickboards bzw. Tretrollern geprägt. Aber genau wie bei der Entwicklung der Fahrräder hin zu E-Bikes, wurden auch die Roller mit der Zeit immer häufiger von Elektromotoren unterstützt und ersetzt.
Jeder kennt die vielen „Leihstationen“ in größeren Städten. Auch diese wurden mit der Zeit immer häufiger angeboten. So wurden im Jahr 2019 knapp 54.000 E-Scooter gewerblich verwendet. Auch kleinere Städte ziehen nach und bieten in den Innenstädten immer häufiger E-Scooter zum Verleih an.
E-Scooter mieten oder leihen
Man kann E-Scooter nicht nur an den bekannten Leihstationen in den Innenstädten mieten. Auch eine Vermietung über den Einzelhandel ist möglich. Ein E-Scooter liegt dann im Schnitt zwischen 20€ und 100€ pro Monat – je nach Laufzeit.
Die bekanntere Variante ist jedoch das Vermieten an den Leihstationen in den Innenstädten. Das funktioniert meistens über eine App des Anbieters, auf der man verfügbare Escooter angezeigt bekommt. Wenn man sich registriert hat, kann man sich den nächsten Roller nehmen, Einscannen und direkt losfahren.
Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel pro Minute. Die Preise liegen zwischen 20 Cent und 25 Cent pro Minute.
E-Scooter für den Privatgebrauch
Auch für den Privatgebrauch werden E-Scooter immer interessanter. So gibt es mittlerweile diverse Escooter Hersteller, über die man verschiedene Modelle beziehen kann. Die Preise variieren zwischen einigen hundert Euro bis hin zu einigen tausend Euro.
Die meisten E-Scooter kann man direkt im Internet bestellen. Wenn man jedoch vor dem Kauf eine Probefahrt machen möchte, sollte man sich einmal beim örtlichen Fahrradhändler umschauen. Auch viele Elektronikhändler bieten mittlerweile diverse E-Scooter zum Verkauf an.
E-Scooter: Führerschein / Straßenzulassung
Für die Nutzung von E-Scootern benötigt man keinen Führerschein, jedoch muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Es besteht keine Helmpflicht.
In der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wird die Verwendung von Elektrorollern im Straßenverkehr geregelt. Demnach dürfen E-Scooter eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen und benötigen eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Auf Fahrradwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen E-Scooter fahren. Wenn diese fehlen, darf auf die Straße ausgewichen werden. Verboten sind E-Scooter auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gilt auch für E-Scooter.