Business | 29. Juni 2023
Was ist eine EPR-Registrierungsnummer?
Eine EPR-Registrierungsnummer steht für „Extended Producer Responsibility“ und bezieht sich auf eine Kennnummer, die Hersteller oder Händler von elektronischen Geräten oder Verpackungen benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen. Diese Nummer wird in einigen Ländern vergeben und dient dazu, die Rückverfolgbarkeit und Registrierung von Produkten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die entsprechenden Recycling- oder Entsorgungsvorschriften eingehalten werden.
Die Notwendigkeit einer EPR-Registrierungsnummer variiert je nach Land und den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung. In der Regel benötigen Hersteller oder Händler von elektronischen Geräten oder Verpackungen diese Registrierungsnummer, um ihre Produkte rechtmäßig auf dem Markt zu vertreiben und ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rücknahme, dem Recycling oder der Entsorgung von Produkten zu erfüllen.
Die genauen Anforderungen können je nach Land und Art der Produkte unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten, in dem die Produkte vertrieben werden sollen, um festzustellen, ob eine EPR-Registrierungsnummer erforderlich ist und wie sie beantragt und verwaltet werden muss. In vielen Fällen müssen Hersteller oder Händler ihre Produkte bei den zuständigen Behörden registrieren lassen, um die EPR-Anforderungen zu erfüllen.
Die EPR-Registrierungsnummer oder ähnliche Registrierungssysteme im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung wurden in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt.
Benötigt man in Deutschland eine EPR-Nummer?
In Deutschland gibt es das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG). Hier wurde das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) im Jahr 2012 eingeführt. Seitdem besteht die Verpflichtung für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Verpackungen, ihre Produkte bei den entsprechenden Registrierungsstellen zu registrieren.
Gemäß diesem Gesetz müssen Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Verpackungen ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) bzw. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen.
Die Registrierungsnummer, die im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung vergeben wird, dient dazu sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings der Produkte. Die Registrierung ist für Unternehmen erforderlich, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte oder Verpackungen in Verkehr bringen möchten.