Business | 2. Dezember 2021
Unternehmensnachfolge – Alternativen und Planung
Die Planung der Unternehmensnachfolge bringt eine Reihe logistischer und finanzieller Entscheidungen mit sich. Und besonders bei Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge bisweilen ein zusätzlich emotional aufgeladenes Thema. Daher sollte rechtzeitig durchdacht werden, wer das Unternehmen mit Eintritt des Ruhestands, im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt. Um einen Nachfolgeplan zu erstellen, muss zunächst der beste Nachfolger ermittelt werden – dafür gibt es mehrere Alternativen. Im Anschluss können Verkaufsregelungen getroffen werden.
Interne und externe Nachfolge
In den meisten Fällen gibt es zwei grundsätzliche Wege, um die Unternehmensnachfolge zu regeln: die interne und die externe Nachfolge. Zum einen können qualifizierte Familienangehörige oder firmeninterne Manager bzw. Mitarbeiter als Nachfolger benannt werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Nachfolge in Form eines Firmenverkaufs oder als Management-Buy-In (MBI) extern zu regeln.
Firmenverkauf
Findet sich kein geeigneter Nachfolger in der Familie oder der Firma, muss ein Firmenverkauf in Betracht gezogen werden. Dies ist auf der einen Seite ein großer Schritt, kann aber auch einen großen Profit für den Inhaber und seine Familie bedeuten. Geplant werden sollte der Verkauf des Unternehmens mit ausreichend Vorlauf, denn es ist ein komplexer Vorgang, bei dem viele einzelne Schritte bedacht werden müssen und der am besten mit Hilfe von Experten unternommen wird. Dabei kann der Verkauf über einen schrittweisen Anteilsverkauf erfolgen oder durch einen sofortigen Verkauf von 100 % der Anteile.
Management-Buy-In
Im Rahmen eines Management-Buy-In übernimmt ein Nachfolger mehrheitlich die Anteile bzw. alle Anteile eines Unternehmens. Finanziert wird der Anteilskauf in vielen Fällen über Banken und Kreditinstitute. Eine weitere Möglichkeit sind Verkäuferdarlehen.
Management-Buy-Out
Eine Alternative zum MBI ist das MBO – Management-Buy-Out. In diesem Fall übernehmen ein oder mehrere Manager der Firma Anteile des Unternehmens. Der Vorteil dieser Variante liegt auf der Hand: Die Käufer kennen die Unternehmensstrukturen und sind mit höherer Wahrscheinlichkeit am Erhalt des Unternehmens interessiert.
Vermietung und Verpachtung
Wer sein Unternehmen nicht verkaufen will, kann es alternativ vermieten oder verpachten. Sinnvoll ist diese Möglichkeit für Firmen mit Anlagevermögen. Im Rahmen einer Vermietung werden der neuen Unternehmensführung lediglich die Räumlichkeiten mit Maschinen und Werkstellen gegen eine Miete zur Verfügung gestellt. Der Mieter kann das Unternehmen kennenlernen und ein späterer Verkauf an den Mieter steht als Möglichkeit im Raum.
Eine weitere Option, bei der der bisherige Anteilseigner im Besitz des Unternehmens bleibt, ist die Verpachtung. Diese ist im Unterschied zur Vermietung auch für Unternehmen im Dienstleistungssektor sinnvoll. Der Pächter führt das Unternehmen gegen Zahlung einer Pacht weiter. Eine Nachfolgeregelung ist zunächst nicht notwendig. Doch sollte bei der Wahl des Pächters sehr auf dessen Qualifikationen geachtet werden, denn wenn er schlecht wirtschaftet, besteht für den Eigentümer die Gefahr, dass sein Unternehmen einen Wertverlust erfährt.
Gründung einer Stiftung
Eine weitere Alternative für die Unternehmensnachfolge ist die Gründung einer Stiftung. Hier werden weder ein neuer Eigentümer noch Gesellschafter gebraucht. Das Stiftungsvermögen wird vom Vermögen des Stifters und möglicher Erben getrennt. Die Stiftung ist rechtlich selbständig und kann im Detail auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden.
Börsengang
Unter den notwendigen Voraussetzungen ist ein Börsengang ein Weg für die Nachfolgeregelung. Allerdings ist dies meist für kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der hohen Kosten und der geringen Firmengröße keine Option.