Business | 25. Oktober 2024
Firmenwagen für Mitarbeiter
Praktisches Transportmittel oder wahres Statussymbol. Viele Beschäftigte empfinden den Firmenwagen als Privileg. Deutschlandweit nutzt etwa jeder zehnte Beschäftigte einen Firmenwagen. Schauen wir auf die IT-Branche, fährt jeder zweite Projektmanagement-Leiter einen Dienstwagen. Bei den Entwicklern ist dagegen nicht einmal jeder Dritte mit Firmenwagen unterwegs.
Wie funktioniert das Konzept Firmenwagen im Unternehmen?
Ein Fahrzeug wird zum Dienstwagen, wenn es Arbeitgeber ihren Angestellten zur betrieblichen Nutzung überlassen. Eine entscheidende Vertragsbedingung ist, dass der Firmenwagen mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses wieder an den Arbeitgeber zurückgeht.
Die Rahmenvereinbarungen über die Nutzung eines Dienstwagens werden in einem Überlassungsvertrag festgehalten. In den meisten Fällen ist die uneingeschränkte private Verwendung gestattet.
Der Überlassungsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
- Wer ist berechtigt, den Firmenwagen zu fahren?
- Darf der Firmenwagen für Fahrten ins Ausland verwendet werden?
- Welche Regelungen gelten bei der Betankung des Wagens?
- Wer ist für die Reparatur und Instandhaltung des Fahrzeuges verantwortlich?
- Wie ist bei Unfällen oder Pannen zu verfahren?
- Wann ist der Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückzugeben?
Tipp: Wird die Fahrzeugnutzung uneingeschränkt gestattet, darf der Mitarbeiter auch während Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit mit dem Wagen unterwegs sein.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Angestellte?
Durch die Überlassung des Dienstwagens drücken Vorgesetzte ihre Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern aus. Zufriedene Mitarbeiter sind letztlich ein Gewinn für das Unternehmen, denn sie erledigen ihre Aufgaben mit Freude und senken die Fluktuationsrate, da sie keinen Grund für eine Kündigung sehen.
Für den Angestellten ist der Dienstwagen vor allem ein Gewinn, wenn auch die private Nutzung erlaubt ist. In diesem Fall wird kein zweiter Pkw notwendig. Ist die Privatnutzung gestattet, ist automatisch auch ein Familienfahrzeug gefunden.
Kann jeder Mitarbeiter einen Firmenwagen bekommen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Firmenwagen gibt es nicht. Wer auf einen Dienstwagen verzichtet, muss alle anfallenden Fahrten mit seinem Privatfahrzeug erledigen. Wer einen Privat-Pkw für geschäftliche Fahrten nutzt, muss eine Reisekostenabrechnung erstellen.
Mit welchen Kosten muss man rechnen? Wie viel spart man mit Dienstwagen wirklich?
Ob sich ein Dienstwagen für den Mitarbeiter wirklich lohnt, geht aus den Vereinbarungen, die im Überlassungsvertrag festgehalten werden hervor. Muss der Angestellte alle Kosten selbst tragen, kommt nach der Übernahme des Firmenwagens einiges an finanziellen Aufwendungen auf ihn zu:
- Kfz-Versicherung
- Kfz-Steuern
- Betriebskosten (Benzin, Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit)
- Instandhaltungskosten (Inspektionen, Reparaturen, Reifenwechsel)
Häufig geht die Erlaubnis zur Nutzung eines Dienstwagens zulasten anderer Vergünstigungen. Durch die Zusage von privaten Fahrten erhofft sich der Arbeitgeber sinkende Lohnkosten und letztlich auch steuerliche Ersparnisse. Mögliche vertragliche Punkte wären hier der Verzicht auf Bonuszahlungen, Einsparungen im Grundgehalt oder das Außerkrafttreten einer fälligen Gehaltserhöhung.
Unfall mit Firmenwagen: Was sind die nächsten Schritte
Kommt es zu einem Unfall, taucht eine relevante Frage auf: Wer zahlt? Hier spielen die Umstände, die zum Crash geführt haben, eine Rolle.
Kam es zu einem Unfall, gelten zunächst folgende Schritte:
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anlegen
- Warndreieck aufstellen (etwa 100 Meter hinter der Unfallstelle)
- Polizei verständigen (110)
- bei Personenschäden Notruf (112)
- Erste Hilfe leisten, bis die Rettungskräfte eintreffen
Wurde der Arbeitnehmer in einen Unfall verwickelt, ohne selbst Schuld zu tragen, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf. Ob Mitarbeiter für den Schaden mit dem Firmenwagen zahlen müssen, bemisst sich auch am Grad der Fahrlässigkeit. Geringfügige Überschreitungen der Geschwindigkeit zählen beispielsweise nicht dazu.
Bei verschuldeten Auffahrunfällen oder Vorfahrtsfehlern, die zum Crash geführt haben, liegt eine mittlere Fahrlässigkeit vor. Der entstandene Schaden wird hier zwischen Arbeitgeber und Angestellten aufgeteilt. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Unfall mit dem Dienstwagen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passierte. Bei derartigen Schäden wird der Mitarbeiter bei Unfällen mit Dienstwagen in der Regel voll haftbar gemacht.