Altersvorsorge | 1. März 2015
Rürup Rente Vergleich
Die Rürup-Rente kann für Studenten, Freiberufler und Selbstständige eine gute Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Doch damit bei der Basisrente auch alle Vorteile voll ausgeschöpft werden können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Aber auch die Anbieter der Rürup müssen näher untersucht werden.
Die Stiftung Warentest fand heraus, dass es sehr große Leistungsunterschiede in den Tarifen und Beiträgen gibt.
Der Vergleich bei der Stiftung Warentest
Im Dezember 2014 wurden die Tarife der klassischen Rüruprente untersucht. Als Bewertungsgrundlage wurde die Rentenzusage, der Anlageerfolg, die Flexibilität und die Transparenz berücksichtigt. Die Europa konnte sich mit dem Tarif E-R1B an die Spitze der besten Anbieter setzen. Dicht gefolgt von der VHV und der HanseMerkur.
Die Prüfer stellten auch fest, dass die Angebote der Versicherer verglichen werden müssen. Denn jede Versicherungsgesellschaft hat auch individuelle Lösungen für den Kunden, die beim Test nicht weiter beachtet werden konnten. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf http://www.rueruprente-testbericht.de/ruerup-hoechste-garantierte-rente/ .
Mehr Informationen zum Testsieger von 2014
Die Europa Versicherungsgruppe konnte als einzigster Anbieter eine garantiert Rente von 758 Euro anbieten. Der Anlageerfolg lag in den Jahren 2011 und 2012 noch bei 4,3 Pozent.
Für das Jahr 2013 konnte sich das Unternehmen steigern auf 4,8 Prozent. Die Rentenzusage und die Flexibilität der Verträge war im Test überdurchschnittlich. Als Normal sind die Bewertungen bei der Transparenz anzusehen. In der Summe aller Prüfungsgebiete ist jedoch kein Wunder, dass dieser Versicherer zum Testsieger gekürt wurde.
Welche Formen der Sparformen existieren
Der Experte unterscheidet zwischen
- konventionellen Rentenversicherung
- fondsgebunden Rentenversicherung
- während der Ansparphase auch als Fondssparplan
Alle drei Formen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile für den Nutzer. Aus diesen Grund sollte sich der Interessent vorher informieren, welche Anlageform für ihn in Frage kommt.
Hatz IV und Arbeitslosigkeit
Es ist in der heutigen Zeit schnell möglich, dass der Bürger seinen Arbeitsplatz verliert. Schnell ist man abhängig von den Leistungen vom Jobcenter. Doch der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Rürupsparer hier einen besonderen Schutz genießen.
Die Versicherung muss zwar beitragsfrei gestellt werden, doch eine Zwangsauszahlung darf von den Behörden nicht verlangt werden. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, die Vorsorge als Vermögen anzurechnen.
Was ist beim Todesfall des Versicherten zu beachten
Bei dieser Vorsorgeform, können die Beiträge und Leistungen nicht vererbt werden. Das Vermögen geht dann auf die Versicherungsgesellschaft über und damit kommt es der Versicherungsgemeinschaft zu gute.
Es besteht jedoch die Möglichkeit mit einer Hinterbliebenenrente sich die Rente auszahlen lassen. Die Höhe der Zahlung ist in der Zusatzversicherung genau definiert und ist somit nicht nachverhandelbar.
Pfändungs- und Insolvenzschutz
Während der Ansparphase besteht laut dem § 851 Abs. 2 ZPO ein Pfändungsschutz. Dieser ist auch für Freiberufler und Selbstständige gültig. Ist die Leistungsphase eingetreten besteht hier auch ein Schutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Auch beim Insolvenzschutz gelten ähnliche Richtlinien.
Ratgeber bemängeln, dass die Sicherheitsmaßnahmen zum Erhalt der Rente nicht ausreichen und in einigen Fällen und umgangen werden können.
Warum ist eine Vorsorge sinnvoll
Die Vorsorge für den Ruhestand ist wichtig, da der Staat diese nicht mehr aufrecht halten kann. Damit keine flächendeckende Altersarmut entsteht, ist die Versicherungsindustrie auch für die Altersvorsorge zuständig.
Nur vom Staat eine Zertifizierung erhält, darf die staatlich unterstützen Versicherungen anbieten. Im Genehmigungsverfahren wird auch die finanzielle Sicherheit des Unternehmen geprüft. Somit sollen die Versicherungsnehmer ein maximales Maß an Sicherheit garantiert bekommen.
Was ist beim Steuervorteil zu beachten
Im Gegensatz zur Riesterrente gibt es bei der Rüruprente keine staatliche Zuzahlung. Aber es gibt einen erheblichen Steuerrabatt vom Gesetzgeber.
Je mehr der Versicherungsnehmer in die Vorsorge einzahlen kann, desto mehr kann bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Doch liegt auch der Hauptkritikpunkt der Verbraucherschützer. Sie bemängeln, dass Normalverdiener oder Geringverdiener keine Möglichkeit haben den Steuereffekt richtig ausnutzen können.